Loreleygemeinde Bornich

Abräumen von Grabstätten

Hier nochmals der Hinweis das die Ruhezeiten der Verstorbenen der Reihengräber auf Feld 8, auf dem die Bestattungen bis 1980 erfolgt sind, abgelaufen ist und diese vorgenannten Grabstätten, Grabsteine, Grabeinfassungen und sämtliche Fundamente dieser Grabstätten bis zum 31.08.2015 entfernt werden müssen. Eine evtl. spätere Entfernung muss von der Gemeindeverwaltung genehmigt werden.

Sollte die Abräumung bis zu diesem Termin nicht erfolgt sein, werden die Grabmäler, Einfassungen und Fundamente auf Kosten der Nutzungsberechtigten abgeräumt. Ansprüche können nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht geltend gemacht werden. Grabstätten auf denen die Bestattung bis 1985 erfolgt sind, können auf Anfrage auch abgeräumt werden.

Karin Kristja
Ortsbürgermeistern

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