Loreleygemeinde Bornich

Abräumen von Grabstätten auf dem Gemeindefriedhof Bornich

Die Ruhezeiten der Verstorbenen der Reihengräber Richtung Osten zur Hecke an der L 338, auf dem die Bestattungen bis 1980 erfolgt sind, sind abgelaufen. Hiermit werden die Nutzungsberechtigten der vorgenannten Grabstätten aufgefordert, die Grabsteine, Grabeinfassungen und sämtliche Fundamente dieser Grabstätten bis zum 31.08.2015 zu entfernen.

Sollte die Abräumung bis zu diesem Termin nicht erfolgt sein, werden die Grabmäler, Einfassungen und Fundamente auf Kosten der Nutzungsberechtigten abgeräumt. Ansprüche können nach Ablauf der vorgenannten Frist nicht geltend gemacht werden. Grabstätten aus diesem Grabfeld bei denen die Ruhezeit von 35 Jahren noch nicht abgelaufen ist, jedoch mindestens 30 Jahre besteht, können nach Anfrage auch abgeräumt werden.

Karin Kristja
Orstbürgermeisterin

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