Nach Ablauf der damals geltenden 35 Jahre Ruhezeit sind auf dem Friedhof die Grabstätten, in denen Bestattungen bis einschließlich 1985 erfolgt sind, abzuräumen. Es müssen die Bepflanzungen, der Rahmen und das Grabmal sowie - ganz wichtig - die nicht sichtbaren Teile wie Sockel und etwaige Fundamente entsorgt werden.
Die Grabstätte ist danach unter Belassung des Mutter-/Oberbodens einzuebnen.
Die Grabräumung hat bis zum 31.03.2020 zu erfolgen.
Wenn die Grabstätten bis zum vorgenannten Termin nicht ordnungsgemäß von den Verpflichtenden abgeräumt wurden, wird die Gemeinde die Einebnung kostenpflichtig veranlassen. Es besteht immer noch die Möglichkeit sich an der gemeinsamen Abräumung zu beteiligen. Die Gemeinde hat ein weiteres Angebot von 130,00€ pro Grab, zum Abräumen der Grabstätten inkl. Entsorgung der anfallenden Grabsteine, Grabrahmen und Fundamente. Wer sich daran noch beteiligen möchte, kann sich bis zum 06.04.2020 bei mir melden. Es können auch die Grabstätten bei denen die Bestattung bis 1986 erfolgte, bereits entfernt werden.
Karin Kristja, Ortsbürgermeisterin