Loreleygemeinde Bornich

Rasengrabfelder

Der Frühling steht in den Startlöchern und somit auch die Arbeiten auf dem Friedhof. In der letzten Zeit fällt auf das auf den Rasengräber Blumenschalen und Schmuckstücke etc. abgelegt werden. Dieses ist nach der Friedhofssatzung § 14a (5) unzulässig. Ich bitte alle Angehörigen diese Dinge bis zum 01.04.2016 zu entfernen.

§ 14a (5) Jede Grabstätte ist Bestandteil einer Rasenfläche (Rasengrabfeld), die durch die Ortsgemeinde hergerichtet und gemäht wird. Sie unterliegt einem beschränkten Gestaltungsrecht. Einfassungen, Bepflanzungen, Blumen, Grablampen u. ä. sind nicht zugelassen. Nach der Bestattungsfeier können jedoch Kränze, Blumenschalen etc. niedergelegt werden, die innerhalb von drei Wochen von den Angehörigen zu entfernen sind. Danach kann die Ortsgemeinde die niedergelegten Kränze, Blumenschalen etc. entfernen. Die §§ 22 und 23 finden kleine Anwendung.

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