Loreleygemeinde Bornich

Abräumen der Grabmale

Nach Ablauf der damals geltenden 35 Jahre Ruhezeit sind auf dem Friedhof die Grabstätten, in denen Bestattungen bis einschließlich 1985 erfolgt sind, abzuräumen. Es müssen die Bepflanzungen, der Rahmen und das Grabmal sowie - ganz wichtig - die nicht sichtbaren Teile wie Sockel und etwaige Fundamente entsorgt werden.
Die Grabstätte ist danach unter Belassung des Mutter-/Oberbodens einzuebnen.
Die Grabräumung hat bis zum 30.04.2020 zu erfolgen.
Wenn die Grabstätten bis zum vorgenannten Termin nicht ordnungsgemäß von den Verpflichtenden abgeräumt wurden, wird die Gemeinde die Einebnung kostenpflichtig veranlassen.

Karin Kristja
Ortsbürgermeisterin

⇑ Nach oben