Loreleygemeinde Bornich

Geruchbelästigung durch Feuerstätten

Gerade zu Beginn der kalten Jahreszeit kommen immer wieder Beschwerden über Geruchbelästigung durch Feuerstätten. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz und deren Verordnungen, über kleine und mittlere Feuerungsanlagen ist unter anderem geregelt, welche Emissionsgrenzwerte einzuhalten sind. Jede Feuerstätte muss deshalb regelmäßig von Ihrem Schornsteinfeger auf die Einhaltung der Grenzwerte überprüft und bewertet werden. Zudem ist darauf zu achten, dass nur geeignete Brennstoffe genutzt werden. Verstöße dagegen können angezeigt und entsprechen geahndet werden. Im Interesse aller, bitte ich jeden Bornicher und Bornicherin, sich an die Vorgaben zu halten.

Karin Kristja
Ortsbürgermeisterin

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