Loreleygemeinde Bornich

Ordnungsvorschrift auf den Friedhof

In Anbetracht der Tatsache, dass es zur widerrechtlichen Entsorgung auf dem Friedhof gekommen ist, möchte ich auf die Friedhofssatzung vom 03.04.2018 § 5 Abs. „h“ hinweisen, dort ist vorgeschrieben das es nicht gestattet ist Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen. Dies gilt auch für die Entsorgung des Hundekots in den Mülleimern auf dem Friedhof.

Karin Kristja, Ortsbürgermeisterin

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