Das Ablagern von Bauschutt, ohne Genehmigung der Ortsgemeinde in der Gemarkung, ist verboten. Egal ob der Verursacher den Weg damit „verbessern“ möchte oder einfach seinen Bauschutt damit entsorgt, hierbei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit die strafrechtlich verfolgt wird.
Karin Kristja, Ortsbürgermeisterin