nach Ablauf der damals geltenden 30 Jahre Ruhezeit sind auf dem Friedhof die Grabstätten, in denen Bestattungen bis einschließlich 1994 erfolgt sind, abzuräumen. Es müssen die Bepflanzungen, der Rahmen und das Grabmal sowie - ganz wichtig - die nicht sichtbaren Teile wie Sockel und Fundamente entsorgt werden.
Die Grabstätte ist danach unter Belassung des Mutter-/Oberbodens einzuebnen.
Die Grabräumung hat bis zum 31.05.2024 zu erfolgen.
Wenn die Grabstätten bis zum vorgenannten Termin nicht ordnungsgemäß von den Verpflichtenden abgeräumt wurden, wird die Gemeinde die Einebnung kostenpflichtig veranlassen. Die Gemeinde wird sich für ein gemeinsames Abräumen der Gräber Angebote einholen, wer daran interessiert ist, kann sich bis zum 27.03.2024 unter gemeinde(at)bornich.de oder 06771 7519 melden.
Karin Kristja
Ortsbürgermeisterin