Loreleygemeinde Bornich

Einhaltung der Ruhezeiten

Ich möchte hier noch einmal auf das Einhalten der Ruhezeiten hinweisen. Besonders lärmintensive motorbetriebene Gartengeräte dürfen nur in der Zeit von 7:00Uhr bis 20:00Uhr betätigt werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Als besonders lärmintensive Geräte zählen motorbetriebene Rasenmäher, Freischneider, verbrennungsmotorbetriebene Gras- und Kantenschneider, Laubbläser- und Sammler, und auch alle Bohr- und Hammergeräte ab 96 Dezibel. Privatpersonen müssen in der Zeit von 13:00 bis 15:00Uhr eine Lärmpause einhalten.

Karin Kristja
Ortsbürgermeisterin

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