Loreleygemeinde Bornich

Die Linie Heppenheft und Heppe von Heppenheft

Friedrich, der Begründer der Linie Rheinberg, hatte, wie bereits erwähnt, einen Bruder, der wie sein Vater Emelrich hieß. Auch er stand zumindest zeitweise in Diensten der Mainzer Erzbischöfe, die ihn im Jahr 1280 (36) zum Erbburgmann für die Trutzburg Blideneck ernannten, die auf demselben Bergkamm oberhalb der Rheinberg lag und wohl zum Zweck ihrer Belagerung 1279 erbaut worden war. Außer ihm wurden noch Graf Adolf von Nassau und Siegfried von Rheinberg, mit dem sich der Erzbischof noch ein Jahr vorher befehdet hatte, als Burgmänner angenommen. Die Burg Blideneck, wahrscheinlich nur ein mit Gräben gesicherter Holzbau (37), spielt in der weiteren Geschichte kaum noch eine Rolle, und zumindest für unseren Raum ist uns auch von Emelrich keine Nachricht mehr überliefert. Stattdessen findet sich in einer Urkunde aus dem Jahr 1293 ein interessanter Hinweis auf sein weiteres Schicksal. In diesem Dokument, ausgestellt in Wiesbaden, bestätigt König Adolf der Frau Liepmud, ihrem Gatten Boemund von Hohenstein und ihren Erben eine Pfandverschreibung von König Rudolf über 30 Mark Aachener Pfennige, die, quasi als Zins, mit dem jährlichen Bezug eines Fuders fränkischen Weins aus der Kelter des Reichs in Oberwesel vergolten werden soll, bis die genannte Summe irgendwann ausbezahlt werde. Liepmud erhielt dieses Geld als Trost dafür, daß ihr Vater Emelrich von Heppenheft im Reichsdienst unter König Rudolf verstorben war (38).

Wahrscheinlich ist Emelrich auch der Vater von Hermann von Heppenheft, der als Domherr in Mainz wirkte und dort 1326 (39) in einer Urkunde des Domstiftes, dem er angehörte, auftaucht. Ein zweiter möglicher Sohn könnte der Ritter Johann von Heppenheft sein, der 1310 als Burggraf zu Kaub erwähnt ist (40).

Der dritte mutmaßlche Sohn Emelrichs war Friedrich, der sich manchmal mit, manchmal ohne den Zusatz 'Heppe' von Heppenheft nannte. Er begegnet uns zuerst 1323 (41), als er von König Johann von Böhmen 150 Pf. Heller in bar für ein nicht näher bezeichnetes Lehen erhält. Aus den Jahren 1338 - 1342 (42) stammt eine Beglaubigung für ihn vom Abt des Klosters Bleidenstatt. Möglicherweise stand er zumindest zeitweise in dessen Diensten. Friedrich hatte Luccard geheiratet, eine Tochter Kunos von Glimendal. Die niederadelige Familie von Glimendal war in einem gleichnamigen kleinen Dorf in der Nähe von Walluf im Rheingau beheimatet, das wahrscheinlich nur aus wenigen Häusern und einem Adelssitz bestand und längst ausgegangen ist. Als Rechtsvormund seiner Frau fährt Friedrich zusammen mit seinen Verwandten von Glimendal 1339 (43) einen Prozeß gegen das Karthuserkloster in Mainz, in dem die Familie eine offensichtlich unter Druck des Trierer Erzbischofs zustandegekommene Güterschenkung ihres Verwandten Heinrich von Glimendal, vormals Schultheiß in Lorch, anficht und für sich beansprucht. An diesem Beispiel wird auch ein wenig von der Rechtsstellung der Frau im Mittelalter deutlich, die, solange sie ledig oder verheiratet war, rechtlich unter der Vormundschaft ihres Vaters oder Ehemannes stand und nicht selbständig handeln durfte, auch wenn z.B. häufig beide Eheleute in Verkaufs- oder Lehensurkunden genannt sind. Erst als Witwe erwarb sie eine gewisse rechtliche Mündigkeit und konnte bestimmte Geschäfte tätigen oder Verträge abschließen.

Friedrich hatte wahrscheinlich mehrere Söhne, von denen der eine, Johann, der sich nur Hepe oder von Hepe nannte, die Tradition seines Onkels Hermann fortsetzte und Domherr bzw. Kapitularkanoniker des Mainzer Domes wurde. Als solcher wird er 1356 (44) erwähnt. Außerdem müssen er und sein Bruder Wilhelm Güter bei Wellmich besessen haben, die in einem Streit zwischen den Grafen von Nassau 1358 (45) zur Sprache kommen. Wilhelm, der sich ebenfalls gelegentlich nur 'Hepe' nannte und der 1358 als Edelknecht, also als ritterlicher Dienstmann bezeichnet wird, taucht häufiger in verschiedenen Urkunden auf. Im Jahr 1357 (46) verdingt er sich auf der Burg Ehrenfels für 55 Gulden bei Gerlach von Nassau, der Anspruch auf den Stuhl des Mainzer Erzbischofes erhob und gegen seine Widersacher, den Erzbischof Heinrich III. und dessen Verteidiger Kuno von Falkenstein zu Felde gezogen war. Wilhelm scheint diese kriegerischen Abenteuer gut überstanden zu haben, denn einige Jahre später, 1364 (47) , tritt er zusammen mit seiner Frau Ose als Aussteller einer Urkunde auf, in der beide Eheleute dem Erzbischof Kuno von Trier fr 300 kleine Florenzer Gulden ihre Güter und Gerechtsame zu Weyer, zu denen auch eine "Veste", also vermutlich ein befestigter Hof gehört, verkaufen mit Ausnahme einer Kornrente von 5 Malter, die sie für sich behalten. Vielleicht hat Wilhelm diese Güter, es handelte sich um Anteile am Gericht und an der Grundherrschaft in Weyer und Wellmich, für seine Dienste von Gerlach von Nassau bekommen, der es inzwischen geschafft hatte, den Stuhl des Mainzer Erzbischofes für sich zu erringen. Er bestätigt Wilhelm 1364 (48) in einer Urkunde, daß Wilhelms Mutter Luckard von Glimendal als Dienstfrau des Erzstiftes Mainz geführt war, Wilhelm deshalb auch Anrecht auf diese Position habe und alle Rechte der Dienstmannen des Erzstiftes genießen solle. So tritt Wilhelm 1371 (49) als Edelknecht Wilhelm Heppe von Glimendal auf, der den ihm von Erzbischof Johann verliehenen Schutz für die armen Leute jenseits der Höhe (des Taunus) bestätigt. Eine schöne Umschreibung dafür, daß er als bewaffneter Ritter den Dienst übernahm, die Leibeigenen und Hörigen des Mainzer Erzstiftes, die als Bauern auf den unwirtlichen Höhen des Taunus mühsam ihr Leben fristeten, vor übergriffen zu schützen. Noch verwirrender wird die Namensgebung, wenn wir uns eine Urkunde von 1373 (50) ansehen, in der der Domherr Johann Heppe und ein Wilhelm Heppe, diesmal nennt er sich von Rheinberg, dem Mainzer Bürger Johann von Kronberg eine Gülte aus der 'Glymmen Mühle' bei Neudorf (heute Martinsthal) verschreiben. Nach einer Abschrift von seinem im 17. Jahrhundert noch erhaltenen Grabstein durch Helwich (51) starb Wilhelm am 29.11. 1380 und wurde als "armiger", also als Knappe Wilhelm Hepe de Rheinberg, in Rödchen/ Rode (ebenfalls ein ausgegangenes Dorf) bei Martinsthal begraben. Der in späteren Jahren auftretende Wilhelm Heppe von Rheinberg (1401 - 1406) (52) war wohl sein Sohn, ebenso wie ein weiterer Domherr in Mainz, der sich, nach Bodmann, Friedrich Heppe von Glimmental nannte. Der Bruder Wilhelms des Älteren, Johann, starb nach einer Information Bodmanns in den 1390er Jahren.

Da uns aus dieser Linie keine weiteren Nachfahren bekannt sind, kehren wir zu den weiteren Geschwistern Wilhelm des Älteren und Kindern Friedrichs Heppe von Heppenheft zurück. Eine Schwester Erland, die Gottfried Bube von Geispizheim (Gabsheim) geheiratet hatte, starb dort am 8.10. 1369 (nach Möller). Einzureihen ist, wegen der Verbindung zu Glimmendal, möglicherweise auch Heinrich, obwohl er den Beinamen Grans trägt, da er 1384 (53) vom Pfalzgrafen das von Gerhard von Glymendal ledig gewordene Burglehen in Kaub erhält. An ihn schließt sich wahrscheinlich sein Sohn Lorenz an, der sich Grans von Heppenheft nennt und 1410 (54) von Graf Johann von Katzenelnbogen ein Burglehen auf Burg Reichenberg erhält. In zwei Urkunden von 1422 und 1427 (55) werden ihm und seinem Verwandten Emmerich von Heppenheft (s. unten) vom Grafen Adolf von Nassau verschiedene Güter verliehen (in Geilnau, Walsdorf und Esch, als Burglehen den Stall am Judenturm in Idstein mit einer Hofstatt, den Berg Marschalckt bei Wiesbaden und den Kellergrund bei Frauenstein). Zum letzten Mal hören wir von ihm 1439 (56), als er sich bei seinem Lehensmann Reinhard, Herr zu Westerburg und Schaumburg, beschwert wegen übergriffen auf seine Güter in der Vogtei Klingelbach, und dieser Hilfe sucht beim Katzenelnbogener Grafen. Ins Feld der reinen Spekulation begeben wir uns allerdings, wenn wir annehmen, daß Lorenz mit dem Junker Wiszichin identisch ist, der 1409 in Gau-Algesheim begütert war (57), dort allerdings schon vor 1437 verstorben sein soll (58), so daß wir vielleicht eher von einem Bruder Lorenz ausgehen müssen. Dessen Sohn Matthias, der das Siegel der Heppenhefter führte, war nach einer Urkunde vom 27.12. noch 1459 Schultheiß in Gau-Algesheim (59). Mit ziemlicher Sicherheit können wir aber annehmen, daß Cone oder Kuno Grans von Heppenheft, der 1457 (60) vom Grafen Johann von Nassau mit den Gütern in Geilnau belehnt wird, die vorher Lorenz von Heppenheft innehatte, auch dessen Sohn war. Eine Urkunde aus dem Jahr 1464 (61) besagt, daß Kuno noch eine Schwester hatte, die mit Wise Henne von Aull (Auel) verheiratet war, offensichtlich einem Nichtadeligen. Dies ist ein deutliches Zeichen dafür, daß die Ritter von Heppenheft allmählich in den bürgerlichen und bäuerlichen Stand herabsanken. Gleichzeitig unterstreicht es die Annahme, daß die Familie nicht wirklich ausstarb, sondern daß noch nichtadelige Nachkommen existierten, die allerdings nicht mehr in Erscheinung treten.

Ein letztes Mal kehren wir also zurück zu den Geschwistern Wilhelms des Älteren und damit auch zu seinem letzten möglichen Bruder, Friedrich von Heppenheft, dessen Nachfahren uns von allen Heppenhefter Linien am längsten überliefert sind.

Friedrich begegnet uns mit seiner Frau Jutta nur ein einziges Mal in einer Urkunde von 1370 (62), in der er, im Tausch gegen die von seiner Schwägerin Gela von Neisen geerbten Güter in Neisen und Schiesheim, Burgmann des Grafen von Katzenelnbogen zu Burgschwalbach wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist er der Vater von Emmerich Heppe von Heppenheft, der um 1398 zum ersten Mal erwähnt wird und vor 1455 stirbt, und der durch seine weitreichenden Aktivitäten dem Familiennamen Heppenheft noch einmal eine gewisse Anerkennung verschaffen konnte.

Emmerich begegnet uns zum ersten Mal in einer Urkunde, die zwischen 1398 und 1400 (63) entstanden ist, in der seine Weingärten in Kaub erwähnt werden, die er von der Pfalz zu Lehen trug. Doch der Pfalzgraf war nicht der einzige, dem sich Emmerich verpflichtet hatte. Mit einigem Geschick scheint er sich vielen Dienstherren verbunden zu haben - ob aus dringender Notwendigkeit, um sich und seiner Familie den Unterhalt zu sichern oder um es zu einem bescheidenen Wohlstand zu bringen, ist ungewiß. 1402 (64) erhält er von Graf Johann zu Katzenelnbogen etliche Güter, deren genaue Lage nicht bezeichnet ist, als Lehen zugesprochen. Etwa zur selben Zeit wird er von Graf Adolf II. von Nassau zusammen mit den von Scharfenstein und Schenk von Mainz als Burgmann in Wiesbaden angenommen - in der Burg, die später dem Neubau des Stadtschlosses der Grafen von Nassau, heute Sitz des hessischen Landtages, weichen mußte. Emmerich besaß seit dieser Zeit einen Hof in Wiesbaden und einige Güter, die er später mit seiner Frau der Karthause in Mainz vermachte (65). Dreizehn Jahre später, 1415 (66), begegnet er uns in Diensten des Erzbischofs Johann in Mainz, der sich bei Graf Adolf von Nassau darüber beschwert, daß dieser seinen, also des Erzbischofs, Dienstmann Emmerich von Heppenheft ungerechtfertigt zu einem Verhandlungstag des Kemeler Gerichts vorgeladen hat. Bereits 1409 hatte Emmerich in Kirberg gebaut (67) und dort ein Burglehen der Familie von Nassau-Vianden-Diez erhalten. In diesem Zusammenhang beurkundet er 1437 (68), daß ihm als Burgmann zu Kirberg vom Grafen Philipp zu Nassau und Saarbrücken sozusagen eine Gehaltserhöhung zuteil wird, indem dieser ihm zusätzlich zu den bisherigen 5 Gulden aus der Kellerei in Neuweilnau noch den gräflichen Anteil am Sommerberg bei Frauenstein verleiht. Damit war sein Engagement jedoch noch nicht erschöpft. 1445 (69) verzichtet er mit seiner Frau Anna Haux aus Nierstein auf alle bisherigen Lehnsforderungen gegenüber dem Grafen von Katzenelnbogen, indem er ihm alle diesbezüglichen Urkunden zurückgibt, und erhält stattdessen im Gegenzug ein Burgschwalbacher Burglehen, das mit einer Geldsumme aus der Beede (eine Art Grundsteuer) von Burgschwalbach und der Abgabe von einigen Hufengütern (Bauernhöfe mit allen Rechten an der Allmende) in Kirberg vergolten wurde. Festgelegt wurde in dieser Urkunde außerdem, daß, sollte er ohne Leibeserben sterben und seine Frau als Witwe zurücklassen, ihr diese Einkünfte auf Lebenszeit, quasi als Witwenrente ausgezahlt werden sollten. Spätestens seit 1449 (70), sechs Jahre vor seinem Tod, scheinen Emmerich, mittlerweile sogar Bürgermeister von Oppenheim, und seine Frau an ihr baldiges Ende gedacht und sich quasi zur Ruhe gesetzt zu haben. Emmerich muß damals schon für diese Zeit ziemlich alt, nämlich über sechzig Jahre gewesen sein. Sie verkaufen zunächst alle ihre Güter zu 'Geyperhym' (Gabsheim bei Oppenheim) an die Karthause St. Michaelsberg in Mainz für die stolze Summe von 6500 Gulden. Vier Jahre später, 1453 (71), übereignen sie dem gleichen Kloster als "Seelgert", sprich als Stiftung für ihr Seelenheil, alle ihre Güter zu Wiesbaden, Sonnenberg und Erbenheim, aus denen sie sich aber auf Lebenszeit, gewissermaßen als Rente, die Einkünfte vorbehalten, die sich immerhin auf 61,5 Malter Korn, 25,5 Sack Hafer und 14 Gulden pro Jahr beliefen. Nach Emmerichs Tod 1455 behält seine Witwe Anna nur noch einen Teil dieser Einnahmen, nämlich 20 Malter Korn, für sich, offensichtlich weil es ihr zum Leben ausreichte (72).

Emmerichs Söhne Friedrich, der laut einer Urkunde von 1450, in der sein Erbteil festgehalten wurde, ein "Bastard", also ein uneheliches Kind war (73), und Emmerich treten nicht so deutlich in Erscheinung wie ihr Vater, mit ihnen verschwindet diese Linie der Ritter von Heppenheft langsam aus dem Blickfeld der Geschichte. Emmerich wird nur einmal in einer Urkunde seiner Nichte Anna (s. unten) erwähnt (74). Sein Bruder Friedrich teilt sich 1448 (75) zusammen mit seinem Vater das bereits erwähnte Burglehen in Kirberg, für das er von Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken die Hälfte der 5 Gulden aus der Kellerei von Neuweilnau auf Lebenszeit erhält. Darüber hinaus scheinen beide keinen großen Ehrgeiz entwickelt und sich mit dem zufrieden gegeben zu haben, was sie hatten, vielleicht waren aber auch die Zeitumstände schon weniger günstig für sie. So blieb es einer Frau vorbehalten, diese Linie der Heppenhefter zu beschließen: Anna von Heppenheft, einzig bekannte Tochter Friedrichs und offenbar auch seine und ihres Onkels Erbin, war Nonne geworden und ins Kloster Beselich eingetreten. 1481 (76) verkauft sie ihren Anteil an einem Hofgut in Kirberg, das, wie ausdrücklich in der Urkunde vermerkt ist, ihre Großeltern Emmerich und Anna ihrem Vater Friedrich und ihrem Onkel Emmerich vermacht hatten, und das ihr "anerstorben" ist. Annas Vermögen und das Erbe der Heppenhefter ist ins Kloster Beselich übergegangen, das sie in den Jahren 1499 oder 1500 sogar zu seiner Äbtissin ernennt und dem sie bis zu ihrem Tod kurz vor 1523 vorsteht (77). Sie ist offiziell, wie es so schön heißt die "letzte ihres Stammes", zumindest die letzte, die uns bekannt ist. Denn es ist sehr wahrscheinlich, daß Nachfahren der Ritter von Heppenheft weiterexistiert haben, allerdings nicht als Adelige, für die immer weniger standesgemäße Dienstverhältnisse oder sonstige Einkunftsmöglichkeiten zur Verfügung standen, sondern herabgesunken in den Brüder oder Bauernstand und ohne Adelsprädikat. Der Name Heppe oder Hepe existiert heute noch, z.B. in einigen Gegenden im Westerwald, und es ist nicht auszuschließen, daß diese Familien Nachfahren der Ritter von Heppenheft sind.

Doch gehen wir ein letztes Mal ins 13. Jahrhundert zurück, um den dritten Strang der Familiengeschichte nachzuzeichnen und endlich auch etwas mehr über das Schicksal der Burg Heppenheft zu erfahren.

(36) RME2 XXXVI 502, NU2 967 + 968

(37) vgl. Roser, Die Burg Rheinberg..., S.16 f.

(38) Böhmer, J.F.: Regesta Imperii, 1273 - 1313, 2. Abt., neu bearb. v. Vincenz Sammanek, Innsbruck 1948, Nr. 300, S. 100

(39) RMI1 2691. In ihr wird der Beschluß gefaßt, künftig nur noch Ritterbürtige ins Domstift aufzunehmen - ein deutliches Zeichen dafür, wie der Stand der Ritter und Niederadeleigen sich nach unten gegenüber Empörkömmlingen abzuschotten versuchte.

(40) Er ist erwähnt bei Widder, Johann Goswin: Versuch einer vollständigen geografisch-historischen Beschreibung der Kurfürstlichen Pfalz am Rheine, Dritter Teil, Frankfurt und Leibzig 1787, S. 403

(41) NU3 1772

(42) RMI2 6046

(43) NU3 2171, RMI2 4387

(44) RMII1 668

(45) RMII1 952 + 997

(46) RMII1 742, NU3 2848

(47) NU3 3111 (hier ist die Urkunde auf 1364 Terminiert). Orginal in HstA Wi, Abt. 305

(48) NU3 3119, RMII1 1761

(49) NU3 3381, RMII2 2861

(50) NU3 3417

(51) Georg Helwich war Domvikar in Mainz und sammelte zu Anfang des 17. Jahrhunderts in Mainz und im Rheingau Inschriften auf Bauten und Grabdenkmälern, die er sorgfältig abschrieb und in einer Schrift mit dem Titel "Syntagma monumentorum et epitaphiorum", heute im Prieseterseminar in Mainz, niederlegte

(52) HStA Wi, Abt. 108, Nr. 869, 870, 871, 872, 964

(53) Rp1 4574

(54) RGK1 2624

(55) beide Urkunden im HStA Wi, Abt. 121

(56) RGK2 3920

(57) StA Darmstadt, Handschriften 112 II. Diese Vermutung und der Hinweis auf die Quelle stammen von Herrn Dr. Gensike

(58) s. StA Darmstadt, Urkunden Rheinhessen, Mainz St. Johannes

(59) HStA Wi, Abt. 121 Schlomp von Winterheim, s.a. SA Mainz, Urkunden Mainz, Kloster Reichklara

(60) HStA Wi, Abt. 121

(61) Struck, Quellen... Band 2: Die Kollegiatstifte Dietkirchen, Diez, Gemünden, Idstein und Weilburg. Regesten (vor 841) - 1500, Wiesbaden 1959, Nr. 578, S. 266. Die Eheleute Wise Henne und seine Frau Ännchen legen hier das Erbe für ihre Tochter Gretchen fest.

(62) RGK1 1409

(63) RP1 6270, s. auch Spieß, Karl-Heinz: Das älteste Lehensbuch der Pfalzgrafenschaft bei Rhein, 1981, S. 56, Nr. 279

(64) RGK1 2250

(65) Vgl. Renckhoff, Otto: Wiesbaden im Mittelalter, Wiesbaden 1980, S. 209, 224. Es Handelte sich um den Koppensteiner Hof und verschiedene Güter, die ihm später verliehen wurden, so den Berg Marschall und der Kellergrund bei Frauenstein.

(66) RGK1 2792 + 2793

(67) HStA Wi. Abt. 171, Z 1137

(68) HStA Wi, Abt. 121. Als Zeuge tritt er auch 1432 in einer Urkunde des Klosters Gnadenthal als Amtmann von Kirberg auf. S. Struck, Wolf-Heino: Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte im Gebiet der mittleren Lahn bis zum Ausgang des Mittelalters, Band 3: Die Klöster Bärbach, Beselich, Dirstein und Gnadenthal, das Johanniterhaus Eschenau und die Klause Fachingen. Regesten (vor 1153) - 1634, Wiesbaden 1961, Nr. 991, S. 540

(69) RGK 4306. S. auch Struck 1961, Nr. 372 von 1447, in der ein Nikel von Hunsangen Emmerich einige Güter verschreibt (Regesten von Beselich), und eine Urkunde des Limburger Hospitals zum Heiligen Geist in Kirberg von 1452, in der Emmerich von Heppenheft und seine Frau Anna bekunden, daß sie sich mit Dielgen Snyder wegen verpfändeter Güter geeinift haben, s. Struck, Quellen..., Band1: Das St. Georgenstift, die Klöster, das Hospital und die Kapellen in Limburg an der Lahn, Regesten 910-1500, Wiesbaden 1957, Nr. 1524

(70) SA Mainz, U 483 a/b. Vgl. auch DU 315 von 1453.

(71) Vgl. Renkenhoff 1980, S. 196 + 209

(72) Vgl. Renkendorf 1980, S. 209 und SA Mainz, U495

© Dr. Margit Goettert in Zusammenarbeit mit Gerhard Friese 24.03.2002

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